Anfang nächsten Jahres wird der Kneippverein in Ilsenburg einen neuen Vorstand wählen. Der neue Vorstand steht vor großen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Besonders wichtig wird es sein, sich um den Nachwuchs jüngerer Generationen zu bemühen und neue Angebote zu etablieren, um den Verein attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.
Der Kneippverein steht für eine Welt der ganzheitlichen Gesundheitsförderung. So bietet der Verein aktuell Bewegungskurse wie Bodyfit, Rehabilitationssport oder Rückenfit an. Auch die Männer finden im Kursangebot „Männerfit“ zueinander, welche regelmäßig mehrmals die Woche stattfinden. Auch Veranstaltungsangebote für Spielenachmittage, aktuell auf dem Hüttenboden, Weihnachtsfeier oder Grünkohlwanderung sind Angebote des Kneippvereins.
Neue Ideen zur Ergänzung einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung umfassen spezielle Angebote für Kinder sowie Entspannungstechniken, Yoga, Nordic-Walking und Ernährungsberatung. Diese könnten zukünftig Teil des Kneippangebots des Vereins werden.
Zuvor wird der Vorstand seine Bemühungen verstärken müssen, um neue Kursleiter zu begeistern, damit das bestehende Angebot aufrechterhalten werden kann. Insbesondere wird eine der größten Herausforderungen darin bestehen, einen zertifizierten Übungsleiter für den bisher angebotenen Rehabilitationssport zu finden.
Der Kneippverein steht damit vor einer spannenden und herausfordernden Zukunft. Es bleibt zu hoffen, dass der neue durch die Mitglieder gewählte, Vorstand mit viel Glück und positiven Impulsen den Verein erfolgreich in die kommenden Jahre führen wird.
„Mitzumachen gibt mir das Gefühl, nützlich für den Planeten zu sein.“
Das ehemalige E-Werk in unserer Gemeinde, das derzeit als Bücherei genutzt wird, bietet ein vielversprechendes Potenzial als Sporthalle reaktiviert zu werden. Die Wiederherstellung dieser Räumlichkeiten würde nicht nur die Wege für unsere Grundschulkinder zum Sportunterricht erheblich verkürzen, sondern auch den örtlichen Sportvereinen zugutekommen.
In den Herbst- und Wintermonaten ist die Ilsenburger Harzlandhalle häufig für verschiedene Veranstaltungen ausgebucht. Dies führt zu einer stark eingeschränkten Verfügbarkeit von Sportstätten, was sowohl für Schulen als auch für Vereine eine Herausforderung darstellt. Das ehemalige E-Werk könnte als wertvolle Ausweichmöglichkeit dienen und die sportliche Infrastruktur unserer Gemeinde wieder deutlich verbessern.
Die Wiederherstellung gibt den Vereinen die Möglichkeit, ihre Trainings- und Wettkampfzeiten flexibler zu gestalten. Die zentrale Lage hat auch den Vorteil eines sozialen Treffpunkts im Zentrum der Stadt, was die Gemeinschaft fördert. Auch für Vereine kann die zentrale Lage für eine erhöhte Teilnahme beitragen.
Die Bedeutung der sportlichen Infrastruktur liegt darin, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Sportlern und Schulen zu berücksichtigen, was sowohl die sportliche Betätigung fördert als auch die Gemeinschaft stärkt, indem mehr Raum für Sport und Bewegung geschaffen wird.
Insgesamt würde die Umnutzung des ehemaligen E-Werks zu einer Sporthalle einen bedeutenden Beitrag zur Förderung von Sport und Bewegung in unserer Region leisten. Und ganz nebenbei der Verödung der Innstadt entgegenwirken.
Meinung: Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, Potenziale in unserer Stadt zu erhalten.
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Für rege Diskussion im Stadtrat sorgte das Thema Grundsteuer. Mit der Grundsteuerreform ab 2025 entstehen mögliche Mehrbelastungen für Wohngrundstücke. Diese resultieren aus der Verschiebung der Kosten zugunsten von Gewerbegrundstücken und damit zu Lasten von Wohneigentümern. Besitzer von Gewerbegrundstücken müssten danach künftig weniger Steuern zahlen, Eigentümer von Wohnhäusern mehr. Eine Hochrechnung der Verwaltung hatte ergeben, dass die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer künftig nicht mehr erreicht werden können, wenn die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unverändert bleiben. Um Verlusten bei den Steuereinnahmen entgegenzuwirken, schlägt die Stadtverwaltung unter Beachtung der Aufkommensneutralität für 2025 neue Hebesätze vor. So soll der Hebesatz für die Grundsteuer B von 450 % auf 480 % und die Gewerbesteuer von 400 % auf 410 % erhöht werden.
Um die Mehrbelastungen für die Wohneigentümer auszugleichen, plant die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine Novelle des Landesgesetzes zur Erhebung der Grundsteuer. Durch diese Novelle soll den Kommunen mehr Selbstbestimmung bei der Gestaltung der Grundsteuer eingeräumt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Hebesätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke, daher Grundsteuer Agrarfläche und Baugrundstück, unterschiedlich festzusetzen. Dadurch können die Kommunen für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke jeweils eigene Hebesätze festlegen, die speziell auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden oder Wohneigentümern abgestimmt sind.
Grundsteuer A, B, C einfach erläutert
Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der Hebesätze sowie die daraus resultierende Teuerung im Vergleich zur aktuellen jährlichen Grundsteuer. Dabei handelt es sich ausschließlich um angenommene Richtwerte, die dazu dienen, die möglichen Folgen einer Hebesatzerhöhung darzustellen.
Grundstücksart Richtwert ⌀ 80 €/m²
Wohn- u. Nutzfläche
Grundsteuer Hebesatz 24 450%
Grundsteuer Hebesatz 25 480%
unbebautes Grundstück
1.000 m²
122 €
130 €
Einfamilienhaus
1.000 m²
155 €
166 €
Zweifamilienhaus
1.000 m²
194 €
207 €
Geschäftsgrundstücke*
1.000 m²
513 €
547 €
sonstige bebaute Grundstücke**
1.000 m²
477 €
508 €
Vergleichstabelle Hebesatzerhöhung (Grundsteuer B)
* Betriebs- und Werkstätten ** Wohn- und Gewerbefläche
Die Reform zur Grundsteuer Agrar betrifft hauptsächlich land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Ab 2025 wird die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass die Bewertung und Berechnung der Grundsteuer A für Äcker, Waldflächen und Kleingären einheitlich erfolgt. Die Reform zielt darauf ab, die bisherigen Unterschiede zwischen den Bundesländern zu reduzieren und eine gerechter Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz müssen eine Grundsteuererklärung abgeben, um den Grundsteuerwert festzustellen.
Die Verwaltung schlägt für die Grundsteuer A eine Erhöhung von 350 % auf 530 % vor. Hier liegt die Neubewertung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zugrunde, was laut Verwaltung zu wesentlich geringeren Grundsteuermessbeträgen führt.
Woher kommen die Daten?
Wesentliche Grundlage und Basisdaten sind die nachfolgenden Bodenrichtwerte mit ihrem Durchschnittswert. Die Angaben können auf der Seite Bodenrichtwerte-Deutschland nachvollzogen werden, diese unterliegen einer jährlichen Prüfung und Anpassung und sind damit die Basis zur Berechnung der jährlichen Grundsteuer.
Eine genaue Ermittlung der Grundsteuerdaten kann unter dem Link Grundsteuerdaten Sachsen Anhalt nachvollzogen werden. Mit dem ermittelten Bodenrichtwert, lässt sich anschließend die jährlich zu erwartende Grundsteuer berechnen, Link zum Grundsteuerrechner.
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