In der letzten Stadtratssitzung hat die AFD einen Antrag eingereicht, der die Streichung der Stelen für Kriegstote fordert. Die Stele soll auf dem Ilsenburger Friedhof stehen und 80 Jahre nach dem Kriegsende an die Ilsenburger Gefallenen erinnern. Der Antrag wurde von den anderen Parteien einstimmig abgelehnt.
Die Stele ist als Gedenkstätte geplant, um die Erinnerung an die Opfer des Krieges wachzuhalten und die Bedeutung des Friedens zu betonen. Die AFD begründet ihren Antrag mit der Notwendigkeit die finanziellen Mittel der Stadt anders zu nutzen. Die Stele ist in einem Investitionsentwurf für den Haushalt 2025 mit 10.000€ veranschlagt.
Nach etwa der Hälfte der Stadtratssitzung verließ die AFD die Sitzung.
Das ehemalige E-Werk in unserer Gemeinde, das derzeit als Bücherei genutzt wird, bietet ein vielversprechendes Potenzial als Sporthalle reaktiviert zu werden. Die Wiederherstellung dieser Räumlichkeiten würde nicht nur die Wege für unsere Grundschulkinder zum Sportunterricht erheblich verkürzen, sondern auch den örtlichen Sportvereinen zugutekommen.
In den Herbst- und Wintermonaten ist die Ilsenburger Harzlandhalle häufig für verschiedene Veranstaltungen ausgebucht. Dies führt zu einer stark eingeschränkten Verfügbarkeit von Sportstätten, was sowohl für Schulen als auch für Vereine eine Herausforderung darstellt. Das ehemalige E-Werk könnte als wertvolle Ausweichmöglichkeit dienen und die sportliche Infrastruktur unserer Gemeinde wieder deutlich verbessern.
Die Wiederherstellung gibt den Vereinen die Möglichkeit, ihre Trainings- und Wettkampfzeiten flexibler zu gestalten. Die zentrale Lage hat auch den Vorteil eines sozialen Treffpunkts im Zentrum der Stadt, was die Gemeinschaft fördert. Auch für Vereine kann die zentrale Lage für eine erhöhte Teilnahme beitragen.
Die Bedeutung der sportlichen Infrastruktur liegt darin, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Sportlern und Schulen zu berücksichtigen, was sowohl die sportliche Betätigung fördert als auch die Gemeinschaft stärkt, indem mehr Raum für Sport und Bewegung geschaffen wird.
Insgesamt würde die Umnutzung des ehemaligen E-Werks zu einer Sporthalle einen bedeutenden Beitrag zur Förderung von Sport und Bewegung in unserer Region leisten. Und ganz nebenbei der Verödung der Innstadt entgegenwirken.
Meinung: Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, Potenziale in unserer Stadt zu erhalten.
Für rege Diskussion im Stadtrat sorgte das Thema Grundsteuer. Mit der Grundsteuerreform ab 2025 entstehen mögliche Mehrbelastungen für Wohngrundstücke. Diese resultieren aus der Verschiebung der Kosten zugunsten von Gewerbegrundstücken und damit zu Lasten von Wohneigentümern. Besitzer von Gewerbegrundstücken müssten danach künftig weniger Steuern zahlen, Eigentümer von Wohnhäusern mehr. Eine Hochrechnung der Verwaltung hatte ergeben, dass die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer künftig nicht mehr erreicht werden können, wenn die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unverändert bleiben. Um Verlusten bei den Steuereinnahmen entgegenzuwirken, schlägt die Stadtverwaltung unter Beachtung der Aufkommensneutralität für 2025 neue Hebesätze vor. So soll der Hebesatz für die Grundsteuer B von 450 % auf 480 % und die Gewerbesteuer von 400 % auf 410 % erhöht werden.
Um die Mehrbelastungen für die Wohneigentümer auszugleichen, plant die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine Novelle des Landesgesetzes zur Erhebung der Grundsteuer. Durch diese Novelle soll den Kommunen mehr Selbstbestimmung bei der Gestaltung der Grundsteuer eingeräumt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Hebesätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke, daher Grundsteuer Agrarfläche und Baugrundstück, unterschiedlich festzusetzen. Dadurch können die Kommunen für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke jeweils eigene Hebesätze festlegen, die speziell auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden oder Wohneigentümern abgestimmt sind.
Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der Hebesätze sowie die daraus resultierende Teuerung im Vergleich zur aktuellen jährlichen Grundsteuer. Dabei handelt es sich ausschließlich um angenommene Richtwerte, die dazu dienen, die möglichen Folgen einer Hebesatzerhöhung darzustellen.
Grundstücksart Richtwert ⌀ 80 €/m²
Wohn- u. Nutzfläche
Grundsteuer Hebesatz 24 450%
Grundsteuer Hebesatz 25 480%
unbebautes Grundstück
1.000 m²
122 €
130 €
Einfamilienhaus
1.000 m²
155 €
166 €
Zweifamilienhaus
1.000 m²
194 €
207 €
Geschäftsgrundstücke*
1.000 m²
513 €
547 €
sonstige bebaute Grundstücke**
1.000 m²
477 €
508 €
Vergleichstabelle Hebesatzerhöhung (Grundsteuer B)
* Betriebs- und Werkstätten ** Wohn- und Gewerbefläche
Die Reform zur Grundsteuer Agrar betrifft hauptsächlich land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Ab 2025 wird die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass die Bewertung und Berechnung der Grundsteuer A für Äcker, Waldflächen und Kleingären einheitlich erfolgt. Die Reform zielt darauf ab, die bisherigen Unterschiede zwischen den Bundesländern zu reduzieren und eine gerechter Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz müssen eine Grundsteuererklärung abgeben, um den Grundsteuerwert festzustellen.
Die Verwaltung schlägt für die Grundsteuer A eine Erhöhung von 350 % auf 530 % vor. Hier liegt die Neubewertung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zugrunde, was laut Verwaltung zu wesentlich geringeren Grundsteuermessbeträgen führt.
Woher kommen die Daten?
Wesentliche Grundlage und Basisdaten sind die nachfolgenden Bodenrichtwerte mit ihrem Durchschnittswert. Die Angaben können auf der Seite Bodenrichtwerte-Deutschland nachvollzogen werden, diese unterliegen einer jährlichen Prüfung und Anpassung und sind damit die Basis zur Berechnung der jährlichen Grundsteuer.
Eine genaue Ermittlung der Grundsteuerdaten kann unter dem Link Grundsteuerdaten Sachsen Anhalt nachvollzogen werden. Mit dem ermittelten Bodenrichtwert, lässt sich anschließend die jährlich zu erwartende Grundsteuer berechnen, Link zum Grundsteuerrechner.
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung den Bebauungsplan für das bereits bebaute Villenareal Ottilieruh, trotz zahlreicher Einwendungen von Bürgern und Anwohnern, welche nicht weiter in den Sitzungen diskutiert wurden, beschlossen. Als die Sitzungen im April sowie im September 2024 stattfanden, war die Parklandschaft bereits bebaut, bzw. im September in weiten Teilen fertiggestellt.
Besonders bemerkenswert ist, dass in der Sitzung von 2021, der Stadtrat gegen eine Bebauung gestimmt hat. Der Bürgermeister hatte dennoch sein Einvernehmen gegenüber dem Landkreis Harz für die Stadt Ilsenburg erteilt ohne den Stadtrat am städtischen Einvernehmen zu beteiligen. Diese rechtswidrige Verfahrensweise ermöglichte 2022 das Abholzen des Parks und eine Bebauung des Areals.
Aufgrund eines Widerspruchsverfahrens wurde durch das Landesverwaltungsamt Magdeburg und den Petitionsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt entsprechende Verfahrensfehler festgestellt. In diesem Zusammenhang waren die Stadträte 2023/24 gezwungen, dass Bauvorhaben im Nachgang zu legalisieren. Hier hatte sich die CDU-Fraktion in einer initierten Sitzung 2023 gemeinschaftlich für den Bebauungsplan ausgesprochen.
Dieses Vorgehen wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen der Bürger auf und lässt Zweifel an der Integrität des Planungsprozesses entstehen.
In der letzten Sitzung des Stadtrats hat die CDU-Fraktion geschlossen für die Genehmigung von Ferienwohnungen im Geschwister Scholl Garten gestimmt. Sie stellte einen Antrag, der nachträglich eine Reduzierung der Anzahl der Ferienwohnungen vorsah, welcher mehrheitlich angenommen wurde. Der Bürgermeister stimmte gegen diesen Antrag und unterstützte den ursprünglichen Antrag, welcher die doppelte Anzahl an Ferienwohnungen vorsah. Was auch den Wünschen des Investors entsprach.
Im Gegensatz dazu setzen sich andere Parteien ausschließlich für die Schaffung von Wohnraum ein und lehnen die Ausweitung von Ferienwohnungen ab. Diese unterschiedlichen Positionen spiegeln die aktuellen Debatten über die Nutzung von Wohnraum in der Stadt wider.
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