Kategorie: Information

Vorlesen lassen

Auf unserer Webseite wurde eine neue Vorlesenfunktion für die Beiträge eingeführt. Diese neue Funktion ermöglicht es den Nutzern, die Inhalte bequem anzuhören, anstatt sie nur zu lesen. Dies ist besonders vorteilhaft für Menschen, die unterwegs sind oder Schwierigkeiten beim Lesen haben. Die Zuhörfunktion bietet eine angenehme Möglichkeit, sich mit den Themen auseinanderzusetzen und die Informationen auf eine neue Art und Weise zu konsumieren. Wir sind überzeugt, dass diese Ergänzung das Nutzererlebnis erheblich verbessern wird. Probieren Sie es aus und lassen Sie sich von unseren Beiträgen inspirieren!

Grund- und Gewerbesteuererhöhung 2025 ?

Für rege Diskussion im Stadtrat sorgte das Thema Grundsteuer.
Mit der Grundsteuerreform ab 2025 entstehen mögliche Mehrbelastungen für Wohngrundstücke. Diese resultieren aus der Verschiebung der Kosten zugunsten von Gewerbegrundstücken und damit zu Lasten von Wohneigentümern. Besitzer von Gewerbegrundstücken müssten danach künftig weniger Steuern zahlen, Eigentümer von Wohnhäusern mehr.
Eine Hochrechnung der Verwaltung hatte ergeben, dass die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer künftig nicht mehr erreicht werden können, wenn die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unverändert bleiben. Um Verlusten bei den Steuereinnahmen entgegenzuwirken, schlägt die Stadtverwaltung unter Beachtung der Aufkommensneutralität für 2025 neue Hebesätze vor. So soll der Hebesatz für die Grundsteuer B von 450 % auf 480 % und die Gewerbesteuer von 400 % auf 410 % erhöht werden.

Um die Mehrbelastungen für die Wohneigentümer auszugleichen, plant die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine Novelle des Landesgesetzes zur Erhebung der Grundsteuer. Durch diese Novelle soll den Kommunen mehr Selbstbestimmung bei der Gestaltung der Grundsteuer eingeräumt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Hebesätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke, daher Grundsteuer Agrarfläche und Baugrundstück, unterschiedlich festzusetzen. Dadurch können die Kommunen für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke jeweils eigene Hebesätze festlegen, die speziell auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden oder Wohneigentümern abgestimmt sind.

Grundsteuer A, B, C einfach erläutert

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der Hebesätze sowie die daraus resultierende Teuerung im Vergleich zur aktuellen jährlichen Grundsteuer. Dabei handelt es sich ausschließlich um angenommene Richtwerte, die dazu dienen, die möglichen Folgen einer Hebesatzerhöhung darzustellen.

Grundstücksart
Richtwert ⌀ 80 €/m²
Wohn- u. NutzflächeGrundsteuer
Hebesatz 24
450%
Grundsteuer
Hebesatz 25
480%
unbebautes Grundstück 1.000 m²122 €130 €
Einfamilienhaus1.000 m²155 €166 €
Zweifamilienhaus1.000 m²194 €207 €
Geschäftsgrundstücke*1.000 m²513 €547 €
sonstige bebaute Grundstücke**1.000 m²477 €508 €
Vergleichstabelle Hebesatzerhöhung (Grundsteuer B)

* Betriebs- und Werkstätten
** Wohn- und Gewerbefläche

Die Reform zur Grundsteuer Agrar betrifft hauptsächlich land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Ab 2025 wird die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass die Bewertung und Berechnung der Grundsteuer A für Äcker, Waldflächen und Kleingären einheitlich erfolgt.
Die Reform zielt darauf ab, die bisherigen Unterschiede zwischen den Bundesländern zu reduzieren und eine gerechter Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz müssen eine Grundsteuererklärung abgeben, um den Grundsteuerwert festzustellen.

Die Verwaltung schlägt für die Grundsteuer A eine Erhöhung von 350 % auf 530 % vor. Hier liegt die Neubewertung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zugrunde, was laut Verwaltung zu wesentlich geringeren Grundsteuermessbeträgen führt.

Woher kommen die Daten?

Wesentliche Grundlage und Basisdaten sind die nachfolgenden Bodenrichtwerte mit ihrem Durchschnittswert. Die Angaben können auf der Seite Bodenrichtwerte-Deutschland nachvollzogen werden, diese unterliegen einer jährlichen Prüfung und Anpassung und sind damit die Basis zur Berechnung der jährlichen Grundsteuer.

Nutzart⌀ €/m²min €/m²max €/m²
Wohn- u. Mischbebauung (B)8017125
Gewerbe (B)11515
Landwirtschaft (A)1,250,52,8
Forstwirtschaft (A)0,260,20,26
Bodenrichtwerte Deutschland; Sachsen-Anhalt / Ilsenburg
Quelle: Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ilsenburg 2024 (bodenrichtwerte-deutschland.de)

Eine genaue Ermittlung der Grundsteuerdaten kann unter dem Link Grundsteuerdaten Sachsen Anhalt nachvollzogen werden. Mit dem ermittelten Bodenrichtwert, lässt sich anschließend die jährlich zu erwartende Grundsteuer berechnen, Link zum Grundsteuerrechner.

Quellen:

  1. https://www.bodenrichtwerte-deutschland.de/boris/sachsen-anhalt/ilsenburg
  2. https://grundsteuer.de/
  3. Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes (Mietniveau-Einstufungsverordnung – MietNEinV) (bundesfinanzministerium.de)
  4. Das Beitragsbild findest du hier: museum-digital:sachsen-anhalt | Lizenzdetails

Förderung und Wertschätzung des Ehrenamtes

Die Aufwandsentschädigung, das Sitzungsgeld sowie die Erstattung von Verdienstausfall und Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige sind in der Entschädigungssatzung der Stadt Ilsenburg geregelt. Diese Satzung wird derzeit überarbeitet und soll künftig eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Stadträte, Ortsbürgermeister sowie Ortschaftsräte enthalten. Darüber hinaus ist eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen Feuerwehren vorgesehen.

Es entbrannte eine Diskussion über die Entschädigung für die Kameraden der FF, die nicht im Einsatz waren, aber zur Verfügung standen. Das Einsatzgeld soll einmal jährlich ausgezahlt werden. Dabei stellt sich die Frage, wo der Einsatz beginnt und wo er endet. Aspekte wie Fehlalarme, Einsatzabbrüche und Verspätungen müssen berücksichtigt werden. Zudem ist zu klären, wie Kameraden erfasst werden, die in Bereitschaft standen, aber nicht zum Einsatz gekommen sind.

Vorschlag wäre, die Gruppenführer erfassen am Ende des Einsatzes die Kameraden, die im Gerätehaus zur Verfügung standen. Dies orientiert sich am Beispiel anderer Kommunen wie beispielsweise der Stadt Salzwedel, die Stadt zahlt allen Kameraden ein Einsatzgeld, unabhängig davon, ob sie im Einsatz waren oder als verbleibende Kameraden im Gerätehaus zur Nachbereitung bereitstanden.

Der Stadtrat hat einstimmig für die jährliche Zahlung einer Aufwandsentschädigung je Einsatz von 10 Euro für die im Einsatz befindlichen Kameraden und von 5 Euro für die in Bereitschaft befindlichen Kameraden im Gerätehaus gestimmt, zunächst für die Dauer von einem Jahr.

Kurz und Knapp

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Herbst nicht gestattet. Es ist lediglich im Frühjahr, vom 1. März bis zum 20. April, erlaubt.

Straßensanierung der Ortsdurchfahrt Ilsenburg, von der Wernigeröder Straße bis zur Faktoreistraße. Die Sanierungsarbeiten beginnen am Friedhof und erstrecken sich bis zur Grundschule. Die Maßnahme ist für den Zeitraum vom 28. Oktober bis zum 30. November 2024 vorgesehen. Details zu möglichen Sperrungen werden derzeit noch geplant.

Abgestorbene Kastanienenbäume in der Wernigeröder Straße werden durch neue Bäume ersetzt.

Die Eiche auf dem Schulhof der evangelischen Grundschule sowie Prinzess Ilse wird durch das Einpressen von Sauerstoff versucht zu erhalten. Laut Aussage eines Gutachters befindet sich die Eiche jedoch am Ende ihres Lebenszyklus, und die Maßnahme soll lediglich das Absterben der Eiche verlangsamen.

Der Spielplatz im Ilsetal soll, abhängig von der Förderbestätigung, im Laufe des nächsten Jahres weitgehend erneuert werden.