Kategorie: Feuerwehr

Förderung und Wertschätzung des Ehrenamtes

Die Aufwandsentschädigung, das Sitzungsgeld sowie die Erstattung von Verdienstausfall und Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige sind in der Entschädigungssatzung der Stadt Ilsenburg geregelt. Diese Satzung wird derzeit überarbeitet und soll künftig eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Stadträte, Ortsbürgermeister sowie Ortschaftsräte enthalten. Darüber hinaus ist eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen Feuerwehren vorgesehen.

Es entbrannte eine Diskussion über die Entschädigung für die Kameraden der FF, die nicht im Einsatz waren, aber zur Verfügung standen. Das Einsatzgeld soll einmal jährlich ausgezahlt werden. Dabei stellt sich die Frage, wo der Einsatz beginnt und wo er endet. Aspekte wie Fehlalarme, Einsatzabbrüche und Verspätungen müssen berücksichtigt werden. Zudem ist zu klären, wie Kameraden erfasst werden, die in Bereitschaft standen, aber nicht zum Einsatz gekommen sind.

Vorschlag wäre, die Gruppenführer erfassen am Ende des Einsatzes die Kameraden, die im Gerätehaus zur Verfügung standen. Dies orientiert sich am Beispiel anderer Kommunen wie beispielsweise der Stadt Salzwedel, die Stadt zahlt allen Kameraden ein Einsatzgeld, unabhängig davon, ob sie im Einsatz waren oder als verbleibende Kameraden im Gerätehaus zur Nachbereitung bereitstanden.

Der Stadtrat hat einstimmig für die jährliche Zahlung einer Aufwandsentschädigung je Einsatz von 10 Euro für die im Einsatz befindlichen Kameraden und von 5 Euro für die in Bereitschaft befindlichen Kameraden im Gerätehaus gestimmt, zunächst für die Dauer von einem Jahr.