Kategorie: Wirtschaft und Gewerbe

Prioritäten der Berichterstattung in Ilsenburg

In der jüngsten Stadtratssitzung in Ilsenburg gab es zahlreiche wichtige und zukunftsentscheidende Themen, die die Zukunft der Stadt maßgeblich beeinflussen könnten. Doch ausgerechnet der zurückgezogene Antrag der SPD/FDP-Fraktion zum Ilseradweg wurde vom Bürgermeister Denis Loeffke (CDU) in der Volksstimme platziert. Dies wirft die Frage auf, warum gerade dieser Antrag eine solche mediale Aufmerksamkeit erhält, während andere, weitaus bedeutendere Themen in den Hintergrund rücken.

Ein zentrales Thema der Sitzung war der zukünftige Hebesatz für die Grundsteuer. Die SPD/FDP-Fraktion hatte einen Antrag eingebracht, der eine ausgewogenere Besteuerung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbe vorsah. Dieser Antrag hätte möglicherweise eine gerechtere Verteilung der Steuerlast bedeutet und somit eine wichtige Rolle für die finanzielle Zukunft der Stadt gespielt. Doch dieser Antrag wurde von der CDU-Mehrheit ungeprüft abgelehnt, ohne eine angemessene Diskussion oder Überprüfung der Vorschläge.

Es stellt sich die Frage, warum der Bürgermeister und die lokale Presse es vorziehen, über einen zurückgezogenen Antrag zum Radweg zu berichten, anstatt die wirklich relevanten und zukunftsweisenden Themen in den Fokus zu rücken. Die Entscheidung über den Hebesatz für die Grundsteuer hat weitreichende Konsequenzen für die Stadt und Lebensqualität.

Die Ablehnung des Antrags zur Grundsteuer durch die CDU ohne angemessene Prüfung zeigt eine mangelnde Bereitschaft, alternative Lösungen in Betracht zu ziehen und eine offene Diskussion zu führen. Dies ist enttäuschend, da es den Eindruck erweckt, dass politische Entscheidungen nicht immer im besten Interesse der Bürger getroffen werden.

In einem weiteren Artikel werden wir ausführlicher über den Antrag zur Grundsteuer berichten und die Hintergründe sowie die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung beleuchten. Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit über die wirklich relevanten Themen informiert wird und dass politische Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen werden.

Die Prioritäten der Berichterstattung sollten stets im Interesse der Bürger liegen und die wichtigsten Themen in den Vordergrund stellen. Nur so kann eine informierte und engagierte Bürgerschaft entstehen, die aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt mitwirkt.

Grund- und Gewerbesteuererhöhung 2025 ?

Für rege Diskussion im Stadtrat sorgte das Thema Grundsteuer.
Mit der Grundsteuerreform ab 2025 entstehen mögliche Mehrbelastungen für Wohngrundstücke. Diese resultieren aus der Verschiebung der Kosten zugunsten von Gewerbegrundstücken und damit zu Lasten von Wohneigentümern. Besitzer von Gewerbegrundstücken müssten danach künftig weniger Steuern zahlen, Eigentümer von Wohnhäusern mehr.
Eine Hochrechnung der Verwaltung hatte ergeben, dass die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer künftig nicht mehr erreicht werden können, wenn die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unverändert bleiben. Um Verlusten bei den Steuereinnahmen entgegenzuwirken, schlägt die Stadtverwaltung unter Beachtung der Aufkommensneutralität für 2025 neue Hebesätze vor. So soll der Hebesatz für die Grundsteuer B von 450 % auf 480 % und die Gewerbesteuer von 400 % auf 410 % erhöht werden.

Um die Mehrbelastungen für die Wohneigentümer auszugleichen, plant die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine Novelle des Landesgesetzes zur Erhebung der Grundsteuer. Durch diese Novelle soll den Kommunen mehr Selbstbestimmung bei der Gestaltung der Grundsteuer eingeräumt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Hebesätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke, daher Grundsteuer Agrarfläche und Baugrundstück, unterschiedlich festzusetzen. Dadurch können die Kommunen für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke jeweils eigene Hebesätze festlegen, die speziell auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden oder Wohneigentümern abgestimmt sind.

Grundsteuer A, B, C einfach erläutert

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der Hebesätze sowie die daraus resultierende Teuerung im Vergleich zur aktuellen jährlichen Grundsteuer. Dabei handelt es sich ausschließlich um angenommene Richtwerte, die dazu dienen, die möglichen Folgen einer Hebesatzerhöhung darzustellen.

Grundstücksart
Richtwert ⌀ 80 €/m²
Wohn- u. NutzflächeGrundsteuer
Hebesatz 24
450%
Grundsteuer
Hebesatz 25
480%
unbebautes Grundstück 1.000 m²122 €130 €
Einfamilienhaus1.000 m²155 €166 €
Zweifamilienhaus1.000 m²194 €207 €
Geschäftsgrundstücke*1.000 m²513 €547 €
sonstige bebaute Grundstücke**1.000 m²477 €508 €
Vergleichstabelle Hebesatzerhöhung (Grundsteuer B)

* Betriebs- und Werkstätten
** Wohn- und Gewerbefläche

Die Reform zur Grundsteuer Agrar betrifft hauptsächlich land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Ab 2025 wird die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass die Bewertung und Berechnung der Grundsteuer A für Äcker, Waldflächen und Kleingären einheitlich erfolgt.
Die Reform zielt darauf ab, die bisherigen Unterschiede zwischen den Bundesländern zu reduzieren und eine gerechter Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten. Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz müssen eine Grundsteuererklärung abgeben, um den Grundsteuerwert festzustellen.

Die Verwaltung schlägt für die Grundsteuer A eine Erhöhung von 350 % auf 530 % vor. Hier liegt die Neubewertung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zugrunde, was laut Verwaltung zu wesentlich geringeren Grundsteuermessbeträgen führt.

Woher kommen die Daten?

Wesentliche Grundlage und Basisdaten sind die nachfolgenden Bodenrichtwerte mit ihrem Durchschnittswert. Die Angaben können auf der Seite Bodenrichtwerte-Deutschland nachvollzogen werden, diese unterliegen einer jährlichen Prüfung und Anpassung und sind damit die Basis zur Berechnung der jährlichen Grundsteuer.

Nutzart⌀ €/m²min €/m²max €/m²
Wohn- u. Mischbebauung (B)8017125
Gewerbe (B)11515
Landwirtschaft (A)1,250,52,8
Forstwirtschaft (A)0,260,20,26
Bodenrichtwerte Deutschland; Sachsen-Anhalt / Ilsenburg
Quelle: Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ilsenburg 2024 (bodenrichtwerte-deutschland.de)

Eine genaue Ermittlung der Grundsteuerdaten kann unter dem Link Grundsteuerdaten Sachsen Anhalt nachvollzogen werden. Mit dem ermittelten Bodenrichtwert, lässt sich anschließend die jährlich zu erwartende Grundsteuer berechnen, Link zum Grundsteuerrechner.

Quellen:

  1. https://www.bodenrichtwerte-deutschland.de/boris/sachsen-anhalt/ilsenburg
  2. https://grundsteuer.de/
  3. Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes (Mietniveau-Einstufungsverordnung – MietNEinV) (bundesfinanzministerium.de)
  4. Das Beitragsbild findest du hier: museum-digital:sachsen-anhalt | Lizenzdetails

Ein neuer Betreiber für Ilsenburgs Kletterpark

Die Eröffnung des Kletterparks ist voraussichtlich für Ostern 2025 geplant. Bis dahin sollen alle notwendigen Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten abgeschlossen sein, um den Besuchern ein sicheres und aufregendes Klettererlebnis zu bieten. Der neue Betreiber freut sich darauf, die Gäste mit neuen Attraktionen zu begrüßen.

Freuen Sie sich auf ein spannendes Abenteuer im neuen Kletterpark Ilsenburg ab Ostern 2025!