Die Stadt Ilsenburg modernisiert ihre Finanzierung touristischer Leistungen durch die Einführung eines Gästebeitrags, der die bisherige Kurtaxe ablöst. Diese Neuerung spiegelt eine breitere und zeitgemäßere Sichtweise auf die Finanzierung von Tourismusmaßnahmen wieder. Während die Kurtaxe historisch eng mit Kur- und Gesundheitsangeboten verbunden war, ermöglicht der Gästebeitrag eine flexiblere Kostenverteilung, ohne dass die Stadt als Kurort anerkannt sein muss.
Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Anpassung an das Bundesmeldegesetz. Ab dem 1. Januar 2025 entfiel die Verwendung des besonderen Meldescheins für deutsche Staatsangehörige bei Übernachtungsgästen. Stattdessen müssen die Kommunen die Gästedaten für die Erhebung von Gästebeiträgen und die Ausstellung von Gästekarten unabhängig vom Meldeschein erheben. Für ausländische Gäste bleibt die Nutzung der Meldescheindaten jedoch weiterhin möglich.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung eines Jahresgästebeitrags. Dieser richtet sich an Personen, die in Ilsenburg einen Zweitwohnsitz haben und die Infrastruktur sowie touristischen Einrichtungen nutzen. Mit diesem Beitrag sollen die Kosten der Stadt für Infrastrukturmaßnahmen teilweise gedeckt werden. Gleichzeitig profitiert dieser Personenkreis vom HATIX-Ticket, das ihnen zusätzliche Vorteile bietet.
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags soll ab dem Haushaltsjahr 2025 jährliche Mehrerträge von 15.000 Euro generieren. Der Stadtrat von Ilsenburg (Harz) hat der Neufassung zugestimmt, um die Finanzierung touristischer Angebote in der Region nachhaltig zu sichern.