Stadtverwaltung schlägt Anpassung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vor.
In den jüngsten Diskussionen der Ausschüsse zur Grundsteuer B (Ertragswertverfahren) zeigte sich ein uneinheitliches Bild mit wenig konkreten Ergebnissen in den einzelnen Ausschüssen. Einigkeit bestand jedoch darin, dass auf die geplanten Einnahmen in Höhe von rund 80.000 Euro nicht verzichtet werden kann. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, wie hohen Gewerbesteuerrückzahlungen und absehbaren Kostensteigerungen, hat die Stadtverwaltung folgende Vorschläge unterbreitet:
- Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B: Statt einer Erhöhung auf 620 Prozent des Messbetrages wird nun eine Erhöhung auf 550 Prozent vorgeschlagen. Dies würde die geplanten Einnahmen auf etwa 50.000 Euro reduzieren.
- Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer: Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll um 5 Prozent auf 405 Prozent des Messbetrages angehoben werden. Dadurch würden zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 37.000 Euro generiert.
Mit diesen Maßnahmen sollen die Unternehmen, die von der Grundsteuerreform am stärksten profitiert haben, moderat belastet werden. Die Gesamteinnahmen aus beiden Steuerarten würden somit weiterhin den Einnahmen vor der Grundsteuerreform entsprechen.
Die Vorschläge zielen darauf ab, die finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern und gleichzeitig die Belastung für die Wirtschaft in Grenzen zu halten. Der Stadtrat unterstützt mehrheitlich die vorgeschlagenen Änderungen.